#Krankheitspropaganda 02

BIG PHARMA darf hierzulande nicht direkt beim Endverbraucher für verschreibungspflichtige Medikamente werben. Demzufolge taucht der Name des beworbenen Produktes nur in der Anzeige auf der Rückseite einer Fachzeitschrift auf. Die „Ratgeber“ und „Informations-broschüren“ für Patienten und Angehörige werben nicht direkt für das Produkt, sondern sie erklären uns „die Krankheit“ und den „richtigen“ Umgang damit. Die „Tipps für Angehörige und Freunde“ lauten demzufolge auch: „Wenn Ihr Freund oder Familienangehöriger keine Krankheitseinsicht hat, gehen Sie selbst zum Arzt und besprechen Sie Ihre Probleme“ oder „Unterstützen Sie Ihren Angehörigen, indem Sie auf die regelmäßige Einnahme der Medikamente achten“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert