• VielFalter - Magazin für Polyphonie

    August 2012, ZfP Emmendingen: Ein Patient berichtet

    Herr K ist 33 Jahre alt und hat seit seiner Jugend schon einige Psychiatrieaufenthalte durchgemacht. Er möchte seine Geschichte öffentlich machen, denn sie ist bei weitem kein Einzelfall…

    Die Psychiatriereform in den siebziger Jahren hat keineswegs die Lebensverhältnisse aller Betroffenen verbessert. Es leben heute doppelt so viele Menschen in Heimen. Es werden 5 mal mehr Medikamente verabreicht. Es gibt 4 mal mehr Betreuungen.

    Psychiatrie-Karrieren, wie die des Herrn K, sind immer noch an der Tagesordnung – nicht nur in Emmendingen.

    Nachtrag: Eine Pflegerin im ZfP Emmendingen war in diesem Interview namentlich benannt worden und fühlte sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten unangemessen benachteiligt. „Aufgrund der sensiblen Arbeit in der Psychiatrie ist eine Anonymität der Beschäftigten aus therapeutischen Gründen notwendig“ ließ sie durch die Gewerkschaft ver.di mitteilen. Diese war von Pflegerin Frau J. mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt worden.
    Wir sind dem Wunsch nach Löschung des Namens selbstverständlich nachgekommen. Eine Person, die die hochsensible therapeutische Arbeit verrichtet, gefesselten Personen hochgifte Substanzen einzuflößen, darf in diesem Zusammenhang natürlich nicht in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden…

    Grundgesetz, Artikel 19

    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

    (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

    (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

    (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

    Koo Koo – Für echte Alternativen zur Psychiatrie

    Die Projektdokumentation „Auf der Suche nach dem Rosengarten“ wurde am Dienstag den 12. Juli in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt und kann ab sofort über www.weglaufhaus.de bestellt werden. ‚Koo Koo‘ bringt Euch Ausschnitte aus den Ansprachen zu Gehör…

    Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter will informiert werden, wenn in Baden-Württembergs Psychiatrien trotz des Verfassungsgerichtsurteils noch Zwangsbehandlungen stattfinden. Wer von konkreten Fällen weiss, kann sich an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart wenden. Auch die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener im BPE ist an diesen Informationen interessiert: www.lag-psychiatrie-erfahrene-bw.de

    Die Musik in dieser Sendung stammt von <a href="http://www.dasflug.com/"„Über Allem thront das Flug“ sowie von der Freiburger Formation „alias“, eine Gruppe um den Sänger und Komponisten Divo (weitere Kostproben seines Schaffens finden wir auf youtube.com/user/licorath

    Anhören (Länge: 58:54 min)

    Download

    „Koo Koo“ ist im Sendegebiet von Radio Dreyeckland sowie weltweit als livestream regelmäßig am dritten Dienstag im Monat von 16 bis 17 Uhr zu empfangen (das nächste mal am Dienstag den 17. Juli 2012).